Polizei nimmt nach Telefonbetrug einen Mann fest | W&O

Rebstein 01.05.2024

Polizei nimmt nach Telefonbetrug einen Mann fest

Am Dienstag ist es zu einem versuchten Telefonbetrug gekommen. Bei der Geldübergabe in Rebstein konnte die Polizei einen 27-jährigen Franzosen anhalten und festnehmen.

Von PD
aktualisiert am 01.05.2024

Eine 78-jährige Frau erhielt am Montag einen Anruf von einem angeblichen Polizisten der Kantonspolizei St.Gallen. Dieser gab an, dass sie mehrere tausend Franken für einen bestellten Fernseher bei MediaMarkt bezahlen müsse. Er forderte sie auf, dieses Geld bei der Bank abzuheben.

Nachdem die 78-Jährige das Geld geholt hatte und die Seriennummer angab, wurde ihr von dem vorerst unbekannten Mann gesagt, dass es sich dabei um Falschgeld handle und es von einem Polizisten der Kantonspolizei St.Gallen abgeholt werden müsse.

Die Kantonspolizei St.Gallen wurde auf den Fall und die bevorstehende Geldübergabe aufmerksam. Wie und warum möchte Mediensprecher Hanspeter Krüsi aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht sagen.

Es ist einfach wichtig, dass sobald jemand Verdacht schöpft, dies der Polizei über die Nummer 117 gemeldet wird.

Dies können Betroffene, Angehörige, Vertrauenspersonen oder auch Mitarbeitende von Geldinstituten sein. «Dann können wir reagieren und wenn möglich auch eine Geldübergabe verhindern», so Krüsi gegenüber dem W&O.

Kurz vor 14.45 Uhr konnte der Abholer, ein 27-jährige Franzose, welcher nicht in der Schweiz wohnhaft ist, am Wohnort der 74-Jährigen angehalten und festgenommen werden. Die Kantonspolizei St.Gallen hat die Ermittlungen eingeleitet.

Ratschläge der Kantonspolizei St.Gallen

Nach wie vor werden immer wieder Betrugsversuche von falschen Polizistinnen und Polizisten oder Sicherheitsdiensten festgestellt. Oftmals kommen die Betrüger damit zum Erfolg.

Die Kantonspolizei St.Gallen warnt vor solche Anrufen und rät folgendes:

  • Die Polizei und andere Institutionen der Strafverfolgungsbehörden verlangen niemals Geld, Schmuck oder andere Gegenstände zur Aufbewahrung.
  • Ebenso verlangen die Strafverfolgungsbehörden niemals eine Kaution nach einem angeblichen Verkehrsunfall von Angehörigen.
  • Im Verdachtsfall bei einer Polizeistation oder beim Notruf 117 melden.
  • Fremden Anrufenden gegenüber keine Angaben über persönliche oder finanzielle Verhältnisse machen.
  • Unbekannten Personen niemals Bargeld und Wertsachen übergeben.
  • Bekannte und Verwandte warnen.