In der Vergangenheit gab es im Wartau mehrfach problematische Biberbauten. Weil teilweise unklar war, wer die richtige Ansprechperson ist, wurden diese Zuständigkeiten neu geregelt. Der für das Werdenberg zuständige Wildhüter Sepp Koller traf sich dazu kürzlich mit Vertretern der Politischen Gemeinde Wartau, der Ortsgemeinde Wartau sowie einem Landwirtevertreter.
Der Biber ist eine geschützte Tierart. Eingriffe an Biberdämmen und -bauten sind bewilligungspflichtig und dürfen nur auf Basis einer kantonalen Verfügung gemacht werden.
Künftig läuft alles über die Ortsgemeinde
«Bisher haben sich Wartauer Landwirte teilweise direkt bei mir gemeldet, wenn ein Biberdamm Probleme verursachte», erklärt Sepp Koller. Er beurteilte dann jeweils die Situation, holte wenn nötig eine Bewilligung etwa für eine Dammabsenkung ein und die Landwirte führten diese Arbeiten selber aus.
«Nach dem ‹Konzept Biber Schweiz› ist aber der Besitzer der Gewässer oder derjenige, der den Unterhalt macht, für solche Eingriffe zuständig», so der Wildhüter weiter. Man hat sich deshalb darauf geeinigt, dass im Wartau ab sofort Ernst Vetsch, Revierförster und Betriebsleiter bei der Ortsgemeinde Wartau, erste Ansprechperson ist. Er wird künftig mit dem Wildhüter im Kontakt stehen und allfällige Absenkungen von Biberdämmen oder das Aufstellen von Elektrozäunen veranlassen.
Forst und Unterhalt führen Arbeiten aus
Ausgeführt werden sollen diese Arbeiten von der Forst- und der Unterhaltsgruppe der Ortsgemeinde. Bei Bedarf kann zusätzlich die Unterhaltsgruppe der Politischen Gemeinde miteinbezogen werden. Die Wartauer Landwirte werden mit einem Rundschreiben über dieses künftige Vorgehen informiert.