100 anstatt mit 50: Raser hat Auto abgegeben und Therapie begonnen | W&O

10.02.2023

100 anstatt mit 50: Raser hat Auto abgegeben und Therapie begonnen

Mit 100 statt mit 50 km/h ist letzten Sommer ein 29-Jähriger frühmorgens auf der Oberrieterstrasse Richtung Oberriet gefahren. Zu seinem Pech stand seit sechs Tagen ein Radarkasten am Strassenrand.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 28.02.2023
Die Polizei hatte die semistationäre Radaranlage am 27. Juni hingestellt, am Sonntag, 3. Juli, wurde der Raser morgens um halb sechs geblitzt. Er stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und war in Richtung Oberriet unterwegs.

Andere Menschen ernsthaft gefährdet

Von einer «krassen Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts» ist in der Anklageschrift die Rede. Der Mann habe die Verkehrsregeln grob verletzt und eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit anderer dargestellt. In Artikel 90 des Strafgesetzbuches heisst es:
Wer auf diese Weise das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todes­opfern eingeht, hat eine Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren zu erwarten.
Der entsprechende Abschnitt gilt in jedem Fall, wenn das innerorts geltende Tempo 50 um 50 km/h überschritten wird. Auch das Fahren in fahrunfähigem Zustand kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben.

Der junge Mann zeigt sich einsichtig

Der junge Mann war sich seines Fehlverhaltens von Anfang an bewusst und räumte dies auch ein. Er gab sich reuig, begann eine Therapie und verzichtete freiwillig aufs Auto, das er abgegeben habe, wie er dem dreiköpfigen Richtergremium an der Verhandlung vom Mittwoch in Altstätten sagte. Die Hauptverhandlung war denn auch eine kurze Angelegenheit, denn zur Anwendung gelangte das sogenannt abgekürzte Verfahren. Ein solches konnte der Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft bis zur Anklageerhebung beantragen, weil er sein Fehlverhalten eingestand und zudem klar war, dass die zu erwartende Strafe auf  jeden Fall unter fünf Jahren liegen würde. Beim abgekürzten Verfahren unterbreitet die Staatsanwaltschaft dem Gericht einen Ur­teilsvorschlag, den der Angeklagte akzeptiert. Damit geht der Verzicht auf eine Einsprachemöglichkeit einher.

14 Monate bedingt, bei einer Probezeit von drei Jahren

Das Kreisgericht erhob nun den Vorschlag zum Urteil. Das heisst, der Angeklagte erhielt eine bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von 14 Monaten, bei einer Probezeit von drei Jahren. Damit verbunden ist die Weisung, sich für die Dauer der Probezeit der bereits begonnenen Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung zu unterziehen, solange die behandelnden Fachpersonen dies als nötig erachten. Folgende Kosten sind zudem durch den Verurteilten zu tragen: 1500 Franken für die Anklageschrift, 500 für die Un­tersuchung, 1000 Franken als Entscheidgebühr sowie 4126 Franken für die amtliche Verteidigung. Insgesamt sind das über 7126 Franken.   Insgesamt wurden 58 Schnellfahrer verzeigt Die Radaranlage, die dem heute 30-Jährigen zum Verhängnis wurde, stand während 52 Tagen an der Oberrieterstrasse. In dieser Zeit waren von 232'873 Fahrzeugen 5184 zu schnell, das sind 2,23 Prozent. Von den Erwischten fuhren 58 so, dass ihre Geschwindigkeit eine Verzeigung zur Folge hatte.