Gemäss einer Medienmitteilung führte die Stadtpolizei auf der Emserstrasse in Chur eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Um 5.35 Uhr wurde ein Personenwagen mit einer Bruttogeschwindigkeit von 127 km/h erfasst. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt an dieser Örtlichkeit 60 km/h. Nach Abzug der Toleranz überschritt der Verkehrsteilnehmer die Höchstgeschwindigkeit um 63 km/h.
Der Führerausweis wurde dem Fahrzeuglenker abgenommen. Er wird wegen der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung (Rasertatbestand) durch die Stadtpolizei Chur bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht.