18-jähriger Raser auf der A13 angehalten – Auto beschlagnahmt | W&O

Buchs • vor 2 Stunden

18-jähriger Raser auf der A13 angehalten – Auto beschlagnahmt

In der Nacht auf Mittwoch hat die Polizei einen 18-jährigen Autofahrer angehalten. Er war auf der Autobahn A13 massiv zu schnell unterwegs.

Von W&O/PD
aktualisiert vor 2 Stunden

Kurz vor 23 Uhr fiel einer Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen ein Auto auf, das viel zu schnell von Sevelen in Richtung Haag unterwegs war. Im Baustellenbereich bei Buchs, wo die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt ist, fuhr das Auto am zivilen Patrouillenfahrzeug vorbei.

Wie die Kantonspolizei schreibt, folgte die Patrouille dem Auto und forderte den Fahrer mittels Matrix «STOPP POLIZEI» zum Anhalten auf. Kurze Zeit später konnte das Auto angehalten und kontrolliert werden: Am Steuer sass ein 18-jähriger Rumäne. Ihm wird vorgeworfen, mit einer Geschwindigkeit im Raserbereich unterwegs gewesen zu sein.

Weder Fahrzeugpapiere noch Vignette vorhanden

Bei der Kontrolle stellte sich zudem heraus, dass für das Auto kein gültiger Fahrzeugausweis vorlag und keine gültige Autobahnvignette vorhanden war. Die Polizei stellte das Auto sicher. Zudem wird der 18-Jährige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen angezeigt.

Die polizeiliche Fachstelle SVG-Ermittlung hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen die weiteren Ermittlungen aufgenommen, insbesondere zur Bestimmung der gefahrenen Geschwindigkeit.

Ab wann spricht man von Rasen?

Wer die Höchstgeschwindigkeit in krasser Weise überschreitet, gilt als Raserin beziehungsweise Raser. Im Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes, dem sogenannten Raserartikel, ist genau definiert, welche Geschwindigkeitsüberschreitung als Raserdelikt klassiert wird:

  • mindestens 40 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gilt.
  • mindestens 50 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt.
  • mindestens 60 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 80 km/h gilt.
  • mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 100 km/h gilt.
  • mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 120 km/h gilt.