«Alte Sünden haben lange Schatten», sagt ein Sprichwort. Im Fall von Kurt L. und Ernst P. (Namen geändert) sind es rund 30 Jahre, die zwischen den angeklagten Taten und dem Prozess am Kreisgericht Toggenburg liegen. Drei Jahrzehnte haben Spuren verwischt, Erinnerungen verblassen lassen. An Schranken ging es daher insbesondere um Glaubwürdigkeit und um die Frage, welche Taten noch verfolgt werden können.
Die Beschuldigten sind heute 64 ...
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30 Jahre später: Vater muss wegen Missbrauchs seiner Tochter ins Gefängnis