763 Unterschriften für Windräder mit «Anstands-Abstand» gesammelt | W&O

Sevelen vor 2 Stunden

763 Unterschriften für Windräder mit «Anstands-Abstand» gesammelt

Der Seveler Verein «Windkraft ja – mit Anstands-Abstand» hat seine Initiative für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen eingereicht.

Von W&O/PD
aktualisiert vor 2 Stunden
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Wie der Verein am Montag mitteilte, seien 763 Unterschriften zur Prüfung übergeben worden. Das entspricht gut 30 Prozent aller stimmberechtigten Sevelerinnen und Seveler. Erforderlich gewesen wären lediglich 150 gültige Unterschriften.

Die Initianten werten die hohe Zahl der Unterschriften als Ausdruck dafür, dass viele Einwohnerinnen und Einwohner eine verantwortungsvolle Entwicklung der Windenergie befürworten, sofern ein angemessener Abstand zu Wohngebäuden gewährleistet bleibt. Die Initiative richtet sich nicht gegen die Nutzung der Windkraft, sondern soll sicherstellen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit Bevölkerung, Landschaft und Lebensqualität erfolgt. Die Anliegen der betroffenen Personen sollen dabei ausdrücklich berücksichtigt werden.

Volk soll mitbestimmen dürfen

Ein zentrales Anliegen sei auch die Möglichkeit zur Mitbestimmung: «Im Kanton St. Gallen können die Einwohnerinnen und Einwohner über konkrete Windenergieanlagen nicht direkt abstimmen», heisst es in der Mitteilung. Die Regierung entscheidet über den kantonalen Sondernutzungsplan. Einfluss nehmen könne einzig der Grundstückseigentümer – in Sevelen die Ortsgemeinde –, indem sie dem erforderlichen Baurechtsvertrag zustimmt oder ihn ablehnt. Die Initiative soll sicherstellen, dass die Bevölkerung bei Projekten mit grosser Tragweite nicht übergangen wird.

Der Verein verweist zudem auf internationale Erfahrungen. In zahlreichen Ländern mit langjähriger Windkraftnutzung würden Mindestabstände von 500 Metern und mehr zu Wohngebäuden als bewährte Praxis gelten. Aus Sicht des Vereins sollte auch Sevelen von diesen Erfahrungen profitieren.

Nach der Einreichung werden die Unterschriften geprüft. Danach entscheidet der Gemeinderat über das Begehren oder einen möglichen Gegenvorschlag. Lehnt er die Initiative ab, veranlasst der Gemeinderat innerhalb von sechs Monaten eine Abstimmung durch die Bürgerschaft.