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Er hatte schon früher zugeschlagen und dann erneut acht geschützte Schafe gerissen. Genug, entschied der Kanton und verfügte den Abschuss eines Wolfs im Weisstannental. Pro Natura erhob Beschwerde. Nun hat das Bundesgericht entschieden. So reagiert der Kanton aufs Urteil.
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Abschussverfügung gegen Wolf im Weisstannental war rechtswidrig: Bundesgericht rüffelt Kanton St.Gallen