Von einer «Verkettung unglücklicher Umstände» sprach die Verteidigung, von «gravierenden Sorgfaltspflichtverletzungen» die Staatsanwaltschaft. Vor dem Bezirksgericht in Appenzell wurde am Dienstag ein Fall wegen fahrlässiger Tötung verhandelt. Angeschuldigt waren die Leiterin der Demenzabteilung einer Alterseinrichtung in Appenzell Innerrhoden wie auch ihr Vorgesetzter, der Institutionsleiter. Ihnen wurde vorgeworfen, unzureichende ...
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Altersheim-Leitung vor Gericht freigesprochen