Hätte der Angeklagte auf die Kontaktaufnahme der Staatsanwaltschaft sowie des Landgerichts reagiert, wäre der Fall womöglich gar nicht erst auf dem Richterpult gelandet. Denn wie der Staatsanwalt letzten Donnerstag im Verhandlungssaal erklärte, habe er dem Mann eine Diversion und somit eine aussergerichtliche Einigung angeboten. Doch da keine Antwort erfolgte, wurde der Termin wegen des Vergehens der fahrlässigen Herbeiführung einer ...
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Am Anfang war ein auf den Boden abgestelltes heisses Bügeleisen