Seit seiner Behandlung im Kantonsspital St.Gallen (KSSG) ist der Kläger arbeitsunfähig. Früher arbeitete er im Informatikbereich in einer Management-Position. Heute ist er dazu nicht mehr in der Lage. Er wirft zwei ehemaligen Ärzten des KSSG vor, ihre zögerliche Behandlung im Mai 2016 habe bei ihm einen Hirnschlag ausgelöst. Auch den Spitalverbund Hoch Health Ostschweiz wollte er verklagen, die Strafbarkeit war jedoch nicht gegeben. Vor ...
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Arbeitsunfähig nach Hirninfarkt: Informatiker wirft ehemaligen Ärzten des Kantonsspitals zögerliche Behandlung vor