«Aus der Vogelperspektive erhalte ich eine andere Sicht»: Amateur-Drohnen in der Landwirtschaft | W&O

22.04.2022

«Aus der Vogelperspektive erhalte ich eine andere Sicht»: Amateur-Drohnen in der Landwirtschaft

Eine Drohne aus dem Amateurbereich kann in der Landwirtschaft bereits wertvolle Dienste leisten. In einem Kurs am Landwirtschaftlichen Zentrum in Salez erfuhren Interessierte viel Wissenswertes. In Salez, Vaduz und im Wartau gibt es Einschränkungen für Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten.

Von corinne.hanselmann
aktualisiert am 28.02.2023
Kürzlich surrte es am Himmel über dem Landwirtschaftlichen Zentrum in Salez (LZSG). Fünf Drohnen zogen gleichzeitig ihre Kreise. Die Piloten übten Manöver wie Starten und Landen, machten Foto- und Videoaufnahmen. Zum ersten Mal hat am LZSG der Kurs «Drohneneinsatz in der Landwirtschaft» stattgefunden. Organisiert hat ihn Bernd Robbert, der seit vier Jahren am LZSG im Bereich Digitalisierung und Smartfarming arbeitet. Bei seiner Arbeit kommt auch die Drohne zum Einsatz. Etwa um über landwirtschaftliche Flächen zu fliegen und das Wachstum der Pflanzen zu beurteilen. Er weiss:
Mit einer einfachen Drohne kann man schon viel erkennen.
 LZSG-Mitarbeiter und Kursorganisator Bernd Robbert (links) und ein Teilnehmer beim Üben.
LZSG-Mitarbeiter und Kursorganisator Bernd Robbert (links) und ein Teilnehmer beim Üben.
Bild: Corinne Hanselmann

Mit der Drohne lassen sich schnell grössere Bereiche abfliegen

Für 500 bis 2000 Franken erhält man bereits ein Flugobjekt, mit dem man Felder überwachen oder Hagel-/Sturmschäden auf Getreidefeldern oder im Wald feststellen kann. Bessere Bildqualität hat dabei auch einen höheren Preis. «Aus der Vogelperspektive erhalte ich eine andere Übersicht, als wenn ich zu Fuss über das Feld gehe», so Bernd Robbert. Zudem lassen sich mit einer Drohne relativ schnell grössere Bereiche abfliegen. Die moderne Technik kann somit in der Landwirtschaft sinnvoll genutzt werden.
 Nach der Theorie folgte die Praxis: Die Teilnehmenden übten mit einer Drohne zu fliegen.
Nach der Theorie folgte die Praxis: Die Teilnehmenden übten mit einer Drohne zu fliegen.
Bild: Corinne Hanselmann

Kurs lieferte das «Handwerkzeug»

Um mit einer solchen Drohne aus dem Amateurbereich fliegen zu können, ist nicht allzu viel Know-how nötig und man muss kein professioneller Drohnenpilot sein. Dennoch tauchen Fragen auf, weiss Bernd Robbert aus eigener Erfahrung:
Wie sieht der rechtliche Rahmen aus? Darf ich hier fliegen? Wie hoch darf ich fliegen? Was muss ich alles berücksichtigen?
Der Kurs am Landwirtschaftlichen Zentrum lieferte Antworten auf diese und weitere Fragen und bot den Teilnehmenden die Möglichkeit, erste Erfahrungen im Fliegen einer Drohne zu sammeln. Einsatzgebiete in der Landwirtschaft In der Landwirtschaft werden mittlerweile in vielen Bereichen Drohnen eingesetzt. Etwa um Pflanzenschutzmittel präzise auszubringen, zur Nachsaat oder um vor dem Mähen Rehkitze im hohen Gras zu finden. Dafür sind jedoch speziell ausgerüstete, teurere Drohnen notwendig, deren Bedienung entsprechende Kenntnisse erfordert. 

Drohnen für Vermessung, Landwirtschaft und Polizei

Mit Ueli Sager hat das LZSG einen Drohnenprofi als Referenten engagiert. Seit rund 17 Jahren befasst er sich mit Drohnen, die damals noch umgebaute Modellhelikopter waren. Er ist Geschäftsleiter des Unternehmens Remote Vision in Herisau, das zehn Mitarbeitende beschäftigt und im Zusammenhang mit Drohnen in den Bereichen Landwirtschaft, Inspektion/Vermessung und Behörden (Polizei/Feuerwehr/Bevölkerungsschutz) tätig ist. Remote Vision fliegt selber Operationen, bietet Beratung und Schulung an, handelt mit Geräten und repariert sie.
 Referent Ueli Sager ist ein Profi im Bereich der Drohnen.
Referent Ueli Sager ist ein Profi im Bereich der Drohnen.
Bild: Corinne Hanselmann
Ueli Sager vermittelte den Teilnehmenden Theoriewissen und erzählte von seinen Erfahrungen. Etwa dass die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln per Drohne in flachem Gelände weniger schnell ist als per Traktor – die Drohne aber in steilen Rebhängen oder bei nicht befahrbaren Böden im Vorteil ist. Der Fachmann demonstrierte zudem die beeindruckenden Fähigkeiten einer Inspektionsdrohne, wie sie beispielsweise von der Polizei bei der Personensuche eingesetzt wird.
 Solche Inspektionsdrohnen werden von der Polizei eingesetzt.
Solche Inspektionsdrohnen werden von der Polizei eingesetzt.
Bild: Corinne Hanselmann
Anschliessend bereiteten sich die Teilnehmenden anhand einer Checkliste auf das Fliegen mit der Drohne vor: Darf in dieser Geozone geflogen werden, sind die Akkus genügend geladen, gibt es Hindernisse oder Risiken in der Luft? Dann galt es zu starten und Vierecke und Kreise zu fliegen.

Grundregeln für Drohnenpiloten

Nach aktuell geltenden Bestimmungen dürfen Drohnen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Pilot jederzeit Sichtkontakt zur Drohne hat und die Steuerung gewährleistet ist. Zudem darf nicht über Menschenansammlungen (ab 24 Personen) geflogen werden. Die Flughöhe ist nicht eingeschränkt, solange der Pilot die Drohne sehen kann.
 Die beim Üben aufgenommenen Bilder wurden anschliessend ausgewertet.
Die beim Üben aufgenommenen Bilder wurden anschliessend ausgewertet.
Bild: Corinne Hanselmann

Einschränkungen in Salez, Vaduz und im Wartau

Über private Grundstücke darf grundsätzlich geflogen werden. Es gibt aber Gebiete, in denen das Fliegen untersagt ist. Flugplätze verfügen über eine sogenannte Kontrollzone, in welcher der Betrieb von Drohnen mit einem Gewicht von über 500 Gramm untersagt ist. In der W&O-Region ist dies in Teilen der Gemeinde Wartau der Fall, aufgrund der Nähe zum Flugplatz Balzers. Ausnahmebewilligungen müssen beim Flugplatz angefragt werden. Verboten ist das Fliegen zudem in Jagdbanngebieten (z. B. Säntis/Schwägalp). Gesperrt ist das Fliegen im Bereich von Gefängnissen – in der W&O-Region über der Strafanstalt Saxerriet und dem Landesgefängnis Vaduz. In Vaduz gilt zudem eine Flugverbotszone für Drohnen im Bereich von Regierungsgebäude, Landtag und Schloss. Drohnenpiloten sollten sich vor dem Flug über solche Verbote auf der Drohnenkarte des Bundesamts für Zivilluftfahrt informieren, denn die Drohne warnt nicht vor allen Verboten. Das Fliegen in einem Jagdbanngebiet kann laut Ueli Sager eine Anzeige zur Folge haben. Weitere Infos des Bundesamts für Zivilluftfahrt.