Die Beziehung, die ein Vorgesetzter in der öffentlichen Verwaltung mit einer seiner Mitarbeiterinnen einging, war höchst problematisch. Das betonte der Richter zum Schluss der Urteilsbegründung eindringlich. Damit meinte er nicht die moralische Komponente – beide Beteiligten gingen eine aussereheliche Affäre ein. Unangemessen war das Abhängigkeitsverhältnis, wie der Richter dem Mann vorhielt:
Sie waren der Vorgesetzte, die Mitarbeiterin ...wundo.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Aus einer Affäre am Arbeitsplatz wurde ein Vergewaltigungsvorwurf