Ausgestopfter Gepard am Grenzübergang St. Margrethen sichergestellt | W&O

01.12.2022

Ausgestopfter Gepard am Grenzübergang St. Margrethen sichergestellt

Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit fanden das Tierpräparat ohne Cites-Bewilligung im Kofferraum eines Fahrzeugs.

Von PD
aktualisiert am 28.02.2023
  Ein deutscher Staatsbürger war Ende Oktober mit einer ungewöhnlichen Fracht in seinem Kofferraum unterwegs. Er wollte einen ausgestopften Geparden mit seinem Privatfahrzeug von Österreich in die Schweiz einführen. Der Gepard war für eine in der Schweiz wohnhafte Privatperson bestimmt und wurde bei der Einfuhr am Grenzübergang St. Margrethen ordentlich angemeldet. Aufgrund einer fehlenden Cites-Bewilligung wurde der Gepard von den Mitarbeitenden des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) jedoch sichergestellt. Gefährdete oder von der Ausrottung bedrohte Tiere dürfen nicht oder nur mit einer entsprechenden Bewilligung in die Schweiz eingeführt werden. Dasselbe gilt für Produkte, die aus solchen Tieren hergestellt worden sind.

Das Artenschutzabkommen Cites

Zum Schutz von Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft dürfen einige Tiere und Pflanzen nicht in die Schweiz gebracht werden, oder nur mit einer entsprechenden Bewilligung. Dies betrifft z. B. alle vom Aussterben bedrohten Arten. Das internationale Artenschutzabkommen Cites (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), auch bekannt als "Washingtoner Artenschutzabkommen", regelt den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie mit Produkten, die aus solchen Tier- und Pflanzenarten hergestellt worden sind.
 Für den Handel mit ausgestopften Tieren braucht es eine Cites-Bewilligung.
Für den Handel mit ausgestopften Tieren braucht es eine Cites-Bewilligung.
Bild: BAZG
Weltweit haben sich über 180 Länder dazu verpflichtet, zugunsten des Artenschutzes durch Cites zusammenzuarbeiten. In der Schweiz ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zuständig für die Umsetzung des Abkommens.

Prüfen, ob Bestimmungen verletzt wurden

Das BAZG führt im Auftrag des BLV entsprechende Kontrollen an den Grenzen und bei Warensendungen durch. Bei festgestellten Verstössen –  wie im vorliegenden Fall – informiert das BAZG das BLV. Das BLV als zuständige Behörde prüft, ob und welche Cites-Bestimmungen verletzt worden sind und entscheidet über das weitere Vorgehen. Informationen und Bewilligungen einholen In der Schweiz sind für den Import und Export von CITES-Exemplaren meist eine Einfuhr- und eine Ausfuhrbewilligung erforderlich. Diese werden direkt vom BLV ausgestellt. Bei Unklarheiten im Umgang mit exotischen Tieren, Pflanzen oder Produkten aus solchen empfiehlt es sich, sich vorgängig zu informieren oder die Behörden zu kontaktieren. Weitere Informationen dazu gibt es beim BAZG oder beim BLV.