Ein Wasserkraftwerk am Alpenrhein bei Sargans würde aktuell gegen die geltenden rechtlichen Bestimmungen verstossen, da mit den vorhandenen Trockenwiesen ein Biotop von nationaler Bedeutung betroffen wäre. Aus Sicht der Kantonsregierung sind die rechtlichen Einschränkungen aber wenig zielführend und nicht sachgerecht.
Abklärungen mit dem Bund
Der Kanton stehe mit dem zuständigen Bundesamt für Umwelt in persönlichem Kontakt. Ob ...
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Ausnahme für ein Wasserkraftwerk am Alpenrhein?