Bschiss: Fahrlehrer flüstert während der Theorieprüfung Kandidaten Antworten ein – verurteilt | W&O

Ostschweiz vor 3 Stunden

Bschiss: Fahrlehrer flüstert während der Theorieprüfung Kandidaten Antworten ein – verurteilt

Ein Fahrlehrer hat drei Fahrschülern bei der Theorieprüfung für den Lernfahrausweis über Kopfhörer die richtigen Antworten eingeflüstert. Das Obergericht hat ihn und zwei der Kandidaten nun verurteilt und damit ein früheres Urteil bestätigt.

Von pd/sae
aktualisiert vor 3 Stunden

Im Herbst 2022 wurde bei einer Basistheorieprüfung für den Lernfahrausweis ein ungewöhnlicher Schummelversuch entdeckt. Ein Kandidat soll während der Prüfung über einen Kopfhörer und eine versteckte Kamera Unterstützung erhalten haben. Ein Fahrlehrer flüsterte ihm aus der Ferne die richtigen Antworten zu.

Der Verdacht wurde erstmals im Oktober 2022 gemeldet. Weil der Kandidat die Prüfung während eines Telefonats verliess, konnte der Vorfall zunächst nicht überprüft werden. Zwei Monate später trat derselbe Mann erneut zur Theorieprüfung an – und wurde dabei auf frischer Tat ertappt.

Die anschliessenden Ermittlungen ergaben, dass der Fahrlehrer den Kandidaten mit Kamera und Kopfhörer ausgerüstet hatte. Über diese Technik konnte er die Prüfungsfragen sehen und die Antworten direkt ins Ohr des Kandidaten sprechen. Dieses Vorgehen hatte der Fahrlehrer laut Ermittlungen zuvor bereits bei zwei weiteren Fahrschülern angewandt.

Obergericht bestätigt Schuldsprüche

Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen erhob im Juli 2023 Anklage gegen den Fahrlehrer sowie drei Prüfungskandidaten. Ihnen wurde vorgeworfen, sich mithilfe technischer Hilfsmittel einen Lernfahrausweis erschlichen zu haben – obwohl sie die Verkehrsregeln nicht ausreichend kannten.

Die ersten beiden Lernenden seien mit ihrer Täuschung erfolgreich gewesen und hätten die Prüfung bestanden; der dritte Kandidat habe sich nur des zweifachen Versuchs strafbar gemacht, da er an beiden Prüfungen nicht genügend Punkte erreicht habe, heisst es in der Mitteilung des Obergerichts. Der Fahrlehrer habe die Kandidierenden durch das Einflüstern der Antworten und das Bereitstellen der technischen Ausrüstung unterstützt. Er sei deshalb wegen vierfacher Gehilfenschaft schuldig zu sprechen.

Das Bezirksgericht Weinfelden folgte der Argumentation und verurteilte alle vier Beschuldigten im August 2024. Dagegen legten der Fahrlehrer und zwei der Fahrschüler Berufung ein und verlangten Freisprüche. Der in flagranti erwischte Prüfungskandidat erhob keine Berufung.

Das Obergericht bestätigte jedoch die Schuldsprüche. Es schenkte der Darstellung des Fahrlehrers keinen Glauben, er habe lediglich Übersetzungsdienste geleistet. Vielmehr sei erwiesen, dass er den Kandidaten während der Prüfungen über technische Hilfsmittel die richtigen Antworten eingeflüstert habe.

Der Fahrlehrer wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 110 Franken sowie zu einer Busse von 3400 Franken verurteilt. Zwei Fahrschüler erhielten Geldstrafen von 70 Tagessätzen zu je 60 respektive 40 Franken und zusätzlich Bussen. Ein weiterer Kandidat hatte das Urteil bereits akzeptiert. Neben den Strafen müssen die Beschuldigten auch die Verfahrenskosten tragen. – Der Entscheid ist (Stand 21.3.2026) nicht rechtskräftig.