Familie Keller möchte also eine Wohnung in Wil kaufen. Derzeit lebt sie zur Miete und bezahlt dafür (angenommen) 30’000 Franken pro Jahr. Sara und Pascal haben 200’000 Franken gespart und vermutlich angelegt. Die Erträge daraus müssen sie als Einkommen versteuern. Nun investieren sie dieses Kapital in eine Eigentumswohnung.
Der Ertrag aus dem investierten Geld zeigt sich nun nicht mehr in Zinsen oder Dividenden, sondern in der eingesparten Miete. Dieser geldwerte Vorteil wird durch den Eigenmietwert steuerlich erfasst. Da ein Teil der Wohnung durch die Bank finanziert ist, fallen Hypothekarzinsen an. Diese dürfen vom Eigenmietwert abgezogen werden. Es wird also nicht der gesamte Nutzungsvorteil besteuert, sondern nur der Teil, der tatsächlich dem Eigentümer als Ertrag zufällt.
Gerade im Vergleich zu Mietern, die ihre Wohnkosten aus versteuertem Einkommen tragen müssen, erscheint mir das als eine faire und systematisch konsistente Lösung. Der Eigenmietwert sorgt für Gleichbehandlung – nicht für Benachteiligung. Daher stimme ich Nein zum Systemwechsel.
Thomas Gusset, Chirchgass 2, 9475 Sevelen
Eigenmietwert: Ein faires Prinzip