Entscheidungshoheit zum Wartauer Windpark liegt in der Gemeinde | W&O

Wartau 18.11.2025

Entscheidungshoheit zum Wartauer Windpark liegt in der Gemeinde

Nach dem kantonalen Beschluss zur Abstandsregel für Windkraftanlagen erinnert die Windpark Wartau AG an die Besitzverhältnisse.

Von Michael Wanger
aktualisiert am 18.11.2025
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