Über die kantonale Notrufzentrale ging eines Septembervormittags die Meldung ein, wonach ein Mann Betäubungsmittel konsumiert habe, in schlechter psychischer Verfassung sei und eine Schusswaffe auf sich trage. Zwei Polizeipatrouillen trafen den damals 44-Jährigen genau so in seiner Wohnung an: Aus dessen Hosentasche schaute der Griff eines Revolvers hervor.
Trotz wiederholten Aufforderungen der Polizeikräfte nahm er die Hände nicht aus ...
wundo.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Fahrlässiger Umgang mit Waffen und in Buchs mit Drogen eingedeckt: Mann verurteilt