Der 44-Jährige hatte eine kleine Menge an Betäubungsmittel bei sich und wies diverse Ausfallerscheinungen auf. Wie die Kantonspolizei St.Gallen schreibt, habe sie die weitere Fallbearbeitung aufgenommen und den Mann als fahrunfähig eingestuft.
Dieser musste seinen Führerausweis sowie eine Blut- und Urinprobe abgeben. Das mitgeführte Betäubungsmittel wurde sichergestellt. Zudem wird der E-Scooter einer technischen Überprüfung unterzogen.
Fahrunfähig unterwegs: E-Scooter-Fahrer muss Führerausweis abgeben