Fahrunfähig unterwegs: E-Scooter-Fahrer muss Führerausweis abgeben | W&O

Sennwald 16.11.2025

Fahrunfähig unterwegs: E-Scooter-Fahrer muss Führerausweis abgeben

Am Sonntag, kurz nach 1 Uhr, hat eine Patrouille des Bundesamtes für Zoll und Grenzschutz in Sennwald einen fahrunfähigen E-Scooter-Fahrer angehalten.

Von W&O/PD
aktualisiert am 16.11.2025

Der 44-Jährige hatte eine kleine Menge an Betäubungsmittel bei sich und wies diverse Ausfallerscheinungen auf. Wie die Kantonspolizei St.Gallen schreibt, habe sie die weitere Fallbearbeitung aufgenommen und den Mann als fahrunfähig eingestuft.

Dieser musste seinen Führerausweis sowie eine Blut- und Urinprobe abgeben. Das mitgeführte Betäubungsmittel wurde sichergestellt. Zudem wird der E-Scooter einer technischen Überprüfung unterzogen.