Arbeitsvertrag, AHV-Anmeldung, Zeiterfassung – darum müssen sich Arbeitgeber kümmern. Das gilt auch für Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe einstellen, etwa eine Nanny oder Reinigungskraft.
Der St.Galler Marco Cesselli kennt das aus eigener Erfahrung. Für seine Angestellte habe er die Lohnabrechnung abends am Küchentisch gemacht. «Mit einem Taschenrechner und einer Exceltabelle, die ich selber zusammengebaut habe», sagt er. Der ...
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Gegen Schwarzarbeit: «Wer seine Putzhilfe anmelden will, braucht einen einfachen Weg»