Gemeinde Wartau lehnt Abstandsinitiative ab | W&O

proLitteris
Wartau vor 2 Stunden

Gemeinde Wartau lehnt Abstandsinitiative ab

In Wartau wird es nach aktuellem Stand keine Abstimmung über eine Initiative für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen geben. Der Gemeinderat hat diese in seiner Prüfung als nicht zulässig eingestuft.

Von pd/alb
aktualisiert vor 1 Stunde
Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 9 Franken im Monat oder 96 Franken im Jahr.

Diese Entscheidung kommt, nachdem das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) diese Woche solche Abstandsbestimmungen als nicht genehmigungsfähig klassifizierte. Das entsprechende Initiativbegehren zum Mindestabstand für Windkraftanlagen wurde dem Wartauer Gemeinderat im September zur Prüfung der Zulässigkeit vorgelegt. Das aus sechs Personen bestehende Initiativkomitee wollte, dass die folgende Bestimmung ins Baureglement aufgenommen wird: «Der Mindestabstand zwischen einer Windkraftanlage, ab Mindestnabenhöhe 30 Metern, und einer dauernd oder zeitweise bewohnten Liegenschaft muss mindestens die fünffache Nabenhöhe oder wenigstens 500 Meter betragen.»

Einschätzung des AREG gibt Ausschlag

In seiner Mitteilung zur Ablehnung beruft sich die Gemeinde direkt auf die Einschätzungen des AREG. Dieses hielt fest, dass das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) keine rechtliche Grundlage für die Festlegung einer solchen Bestimmung enthalte. Ein fixer Mindestabstand von 500 Metern zwischen Windkraftanlagen und bewohnten Gebäuden sei weder aus Gründen des Umweltschutzes (Lärm, Licht) noch aus Sicherheitsgründen (Eisfall) notwendig. Der Schutz vor Einwirkungen, die von Windkraftanlagen ausgehen, ist derselbe wie bei allen anderen Industrie- und Gewerbeanlagen. Insbesondere gelten hinsichtlich Lärms dieselben Vorgaben, nämlich die Einhaltung der Planungswerte und des Vorsorgeprinzips.

Der Bundesrat habe zudem sowohl die Waldschutzinitiative als auch die Gemeindeschutzinitiative ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Die beiden Volksinitiativen waren Ende September 2025 zustande gekommen. Diese fordern, dass der Ausbau der Windkraft eingeschränkt wird, um die Wälder und Gemeinden zu schützen. Die Kernanliegen der beiden Initiativen würden in der geltenden Gesetzgebung bereits berücksichtigt, teilte der Bundesrat am 22. Oktober 2025 mit. Eine Annahme der Initiativen würde den Ausbau der Windenergie in der Schweiz laut dem Bundesrat indes stark einschränken. Ausserdem würde ein Pfeiler der Versorgungssicherheit im Winter wegbrechen.

Gegnern steht Rekurs offen

Mit der Ablehnung durch die Gemeinde steht den Initianten noch der Rekurs gegen den Entscheid beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen offen. In Sevelen wird derweil trotzdem abgestimmt, da die Initiative zum Mindestabstand im auf Wartau betreffenden Eignungsgebiet «Weite/Valpilär» bereits vor der Einschätzung des AREG zugelassen wurde. Solange die Feststellung des Kantons ihre Gültigkeit hat, hat die Abstimmung am Ende allerdings nicht mehr als eine konsultative Wirkung.