Wie es in einer Medienmitteilung der Kantonspolizei St.Gallen heisst, hat das Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St.Gallen (ANJF) im Frühjahr 2023 einen Jäger wegen mutmasslichen Widerhandlungen gegen das Jagd- sowie das Waffengesetz angezeigt. Die Kantonspolizei habe daraufhin im Auftrag der Staatsanwaltschaft aufwändige Ermittlungen durchgeführt.
Auch über die Reviergrenze hinaus gewildert
Heraus kam, dass vier beschuldigte Schweizer zwischen Ende 2020 und Februar 2021 in einem teils von ihnen gepachteten Jagdrevier im Toggenburg ausserhalb der regulären Jagdzeiten Rotwild, aber auch Rehe und Füchse jagten. Dies mit einem Jagdgewehr, auf dem verbotenerweise ein Nachtsichtzielgerät montiert war. Einer der Männer hatte zum damaligen Zeitpunkt gar keine Jagdberechtigung.
Den Männern wird vorgeworfen, mindestens 28 Wildtiere erlegt zu haben, wovon mindestens ein Abschuss in einem fremden Jagdrevier stattfand. Das Fleisch des erlegten Rotwilds wurde grösstenteils unter den Männern aufgeteilt.
Die Staatsanwaltschaft prüft nun strafrechtliche Massnahmen gegen die Männer.
Im Toggenburg 28 Rehe, Hirsche und Füchse gewildert