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Ein Handwerker wurde nachts mit zwei Promille am Steuer erwischt und sollte eine Geldstrafe von knapp 20’ 000 Franken bezahlen. Nun lässt ihn das Kreisgericht Rheintal leicht besser davonkommen.
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Immer wieder betrunken gefahren – Handwerker spart dank Einspruch 4400 Franken