Die Befürworter der Individualbesteuerung argumentieren gerne mit der Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe. Der Kanton St. Gallen – ein Vorzeigekanton in Sachen Steuerrecht und Steuerpraxis – hat die Heiratsstrafe bereits im Jahr 2001 abgeschafft. Damals wurde nämlich das Vollsplitting eingeführt.
Dabei wird das gemeinsame steuerbare Einkommen von in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten durch zwei geteilt, um den anwendbaren Steuersatz zu ermitteln, was zu einer wesentlich geringeren Steuerbelastung führt. Einige Kantone sträuben sich seither hartnäckig, das Vollsplitting ebenfalls einzuführen. Auch bei der Bundessteuer wurde es nicht eingeführt. Die Individualbesteuerung kann für die St. Galler Bevölkerung also nur zum Nachteil sein. Ich finde es peinlich, dass sich ausgerechnet hohe St. Galler Politikerinnen dafür stark machen. Die St. Galler Stimmberechtigten tun gut daran, am 8. März die Individualbesteuerung abzulehnen.
Marius Bur,
Bahnhofstrasse 35, 9475 Sevelen
Individualbesteuerung: Ein Nachteil für St. Gallen