Der Beschuldigte blieb während der Eingangsbefragung durch das Kreisgericht Toggenburg die ganze Zeit stehen und verhielt sich dabei unauffällig. Das ist aufgrund der körperlichen Beschwerden, die der Mann früher gegenüber Ärzten, Therapeuten und dem Sozialamt angab, bemerkenswert. Der Staatsanwalt zitierte aus ärztlichen Berichten, bei denen der 59-jährige Bosnier angab, auf einer Schmerzskala von null bis zehn immer mindestens Schmerzen von ...
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Invalidenversicherung überführte einen 59-Jährigen, der gar nicht arbeitsunfähig war