IV-Betrug: 49-Jährige muss ein Jahr ins Gefängnis | W&O

St.Gallen/Toggenburg 07.10.2024

IV-Betrug: 49-Jährige muss ein Jahr ins Gefängnis

Eine Frau gab sich jahrelang als pflegebedürftig und arbeitsunfähig aus, um IV-Gelder zu erlangen. Nun muss sie zwölf Monate ins Gefängnis: Das Kantonsgericht wies ihre Berufung ab.

Von Claudia Schmid
aktualisiert am 07.10.2024
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