Mitarbeitende der Kantonspolizei St. Gallen und des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St. Gallen führten gemeinsam eine Kontrolle auf einer Grossbaustelle durch. Dabei musste bei einem 50-jährigen Vietnamesen festgestellt werden, dass er die Arbeit ohne die nötige Bewilligung verrichtete. Auch ein 27-jähriger Kosovare konnte keine Bewilligung vorweisen. Das geht aus einer Medienmitteilung hervor.
Ein Arbeiter versuchte die Flucht
Ein 48-jähriger Albaner versuchte, sich durch Flucht der Kontrolle zu entziehen. Er konnte jedoch angehalten werden. Wie sich herausstellte, verfügte auch er nicht über eine notwendige Bewilligung zur Arbeitsaufnahme. Die drei Männer wurden vorläufig festgenommen.
Das Migrationsamt verfügte im Falle des 27-Jährigen eine Wegweisung sowie ein Einreiseverbot, die Staatsanwaltschaft erliess einen Strafbefehl. Im Falle des 48-Jährigen wurde durch das Migrationsamt eine Wegweisung sowie ein Einreiseverbot verfügt und durch die Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl erlassen. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung. Beim 50-jährigen Arbeiter befinden sich straf- und ausländerrechtliche Massnahmen in Prüfung.
Die Arbeitgeber der Männer, welche als Subunternehmer tätig waren, werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen aufgrund der Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung zur Anzeige gebracht. Ob ferner Verstösse im Bereich der Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und von Quellensteuer vorliegen, ist Gegenstand weiterer Abklärung.
Kanti-Baustelle: Bei Kontrolle Schwarzarbeit aufgedeckt, drei Arbeiter festgenommen