Unsere Tochter ist behindert und wohnt seit mehr als 20 Jahren im Heilpädagogischen Zentrum (HPZ) in Schaan. Die Finanzierung war bis anhin eigentlich nie ein Problem, da das Fürstentum Liechtenstein im Konglomerat der kantonalen Sozialämter ist. Am 12. Dezember haben wir einen Brief von der Sozialversicherungsanstalt (SVA) erhalten, mit der kurzen Erklärung, dass im Jahr 2026 der Tagessatz neu von 200 auf 180 Franken reduziert wird, dies in Anlehnung an die Tagespauschale der Alters- und Pflegeheime.
Diese Anlehnung hat aber schon einen fahlen Nachgeschmack und ist nicht durchdacht: Personen in Alters- und Pflegeheimen hatten die Möglichkeit, Erwerbseinkommen zu generieren und zu sparen. Das ist bei behinderten Personen nicht möglich, demzufolge sind die finanziellen Mittel beschränkt. Eine Woche später bekommen wir die Verfügung, ganze 861 Franken weniger im Monat. Das macht aufs Jahr 10’332 Franken und ist in Prozenten eine Kürzung von fast 19 Prozent.
Staatsangestellte streiken wegen einem Prozent, Menschen mit einer Beeinträchtigung haben aber keine Lobby. Und ja, beim ersten Schreiben stand am Schluss der nüchterne Satz: «Sofern Sie die Aufenthaltskosten nicht mehr selber finanzieren können, wenden Sie sich an das Sozialamt Ihrer Wohngemeinde». Also wird mir bei diesem Betrag wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben, als beim Sozialamt anzuklopfen. Eltern von beeinträchtigten Kindern sind ja schon «bestraft», und jetzt müssen wir noch «betteln» gehen.
Ich bin gespannt, was für eine Antwort ich da bekomme. Wenn Sparen für den Kanton die Verlagerung der Kosten auf die Gemeinden ist, ist das schon nicht gespart. Und wenn die Schwächsten in der Gesellschaft abgestraft werden, ist das im höchsten Grade unsozial. Mir ist bewusst, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung den Staat viel Geld kosten, aber eine solche Sparaktion von der Politik ist mehr als fragwürdig.
Albert Hehli,
Vorderstüdli 5, 9465 Salez
Kein schönes Weihnachtsgeschenk