- Maskenpflicht in Läden und Restaurant oder bei Veranstaltungen
- Maskenpflicht am Arbeitsplatz
- Zertifikatspflicht (3G, 2G und 2G+) in Kinos, Restaurants oder bei Veranstaltungen
- Bewilligungspflicht bei Grossveranstaltungen
- Keine Einschränkungen bei privaten Treffen
Vorerst bis 31. März gilt weiterhin:
- Isolationspflicht bei positivem Corona-Test (5 Tage)
- Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr
- Maskenpflicht in Spitälern, Pflege- und Altersheimen
Ausserdem gültig bleiben:
- Regelungen zum internationalen Personenverkehr
- Regelungen zur Kostenübernahme von Arzneimitteln
- Regelungen zum Zerifikat und Kostenübernahmen von Tests
Die besondere Lage gilt ebenfalls bis 31. März. Entwickelt sich die epidemiologische Lage wie erwartet, tritt die Verordnung auf den 1. April 2022 ausser Kraft. Dadurch erfolgt eine Rückkehr in die normale Lage. Dann endet auch das Beratungsmandat der Covid-Task-Force.