Klarstellung zum «Rückenwind»-Artikel | W&O

Sevelen 23.01.2026

Klarstellung zum «Rückenwind»-Artikel

Von Peter Keller, «Windkraft ja, mit Anstands-Abstand»
aktualisiert am 23.01.2026
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«Seveler setzen sich für Windkraft in ihrer Gemeinde ein», Ausgabe vom 16. Januar


Im Artikel wird erwähnt, die Annahme der Initiative «Windkraft ja, aber mit Anstandsabstand» würde «das Aus für die Windkraft in Sevelen» bedeuten. Diese Aussage ist nicht zutreffend.

Die Initiative verunmöglicht Windkraftanlagen nicht, sondern regelt deren Mindestabstand zu bewohnten Gebäuden. Auch mit dieser Abstandsregelung können am vorgesehenen Standort weiterhin Windkraftanlagen realisiert werden – allerdings nicht in der Form, wie sie in der Präsentation des EW Sevelen vorgestellt wurden. Die Initiative schafft somit klare Rahmenbedingungen, sie verhindert das Projekt nicht grundsätzlich.
Zudem existiert im südlichen Gemeindegebiet ein weiterer Standort, an dem Windkraftanlagen ebenfalls möglich wären. Die Aussage, die Annahme der Initiative würde das Aus für die Windkraft in Sevelen bedeuten, greift daher zu kurz.

Bei den öffentlichen Informationsanlässen unseres Vereins im Oktober wurde ausserdem das Votum vorgebracht, dass bei Annahme der Initiative keine Subventionen von bis zu 60 % mehr möglich seien. Auch diese Darstellung entspricht nicht den gesetzlichen Grundlagen. Gemäss Energiegesetz sind Förderbeiträge ab einer installierten Leistung von 2 MW möglich. Bereits eine einzige der an der Informationsveranstaltung genannten Anlagen des Typs Vestas V162 verfügt über 6,2 MW Leistung – und diese Turbinen sind in unterschiedlichen Nabenhöhen erhältlich. Die Förderfähigkeit wäre somit weiterhin gegeben.

Von Bedeutung ist danach die Frage des nationalen Interesses im Sinne der Raumplanung und des Natur- und Heimatschutzrechts. Damit ein Windenergieprojekt gegenüber anderen Schutzinteressen – etwa Natur-, Landschafts-, Grundwasser- oder Tierschutz – vorrangig behandelt werden kann, verlangt der Bund den Nachweis einer jährlichen Stromproduktion von mindestens 20 GWh. Erst dann ist ein Windenergieprojekt von nationalem Interesse.

Ob ein solcher Energieertrag auf dem Gebiet der Gemeinde Sevelen unter den Rahmenbedingungen der vorliegenden, vergleichsweise schwachen Windverhältnisse und bei Annahme der Initiative tatsächlich realisierbar ist, ist fraglich. Sollte das nationale Interesse nicht erreicht werden, müsste das Windparkprojekt über einen kommunalen Sondernutzungsplan realisiert werden.

Eine sachliche Diskussion über Chancen und Risiken der Windkraft ist wichtig. Die Initiative schliesst Windkraft in Sevelen nicht grundsätzlich aus, sondern sorgt für klare Regeln und für den Schutz der Bevölkerung.

Peter Keller,
Verein «Windkraft ja, mit Anstands-Abstand»,
Bergstrasse 23, 9475 Sevelen