Klimaschutz: Stadt zahlt Abwrackprämie für Heizungen | W&O

Buchs 10.11.2023

Klimaschutz: Stadt zahlt Abwrackprämie für Heizungen

Der Stadtrat Buchs verabschiedete das Klimafondsreglement, welches durch Totalrevision aus dem bisherigen Energiefondsreglement entstand. Während der öffentlichen Auflage findet eine Informationsveranstaltung in der Aula Flös dazu statt.

Von PD
aktualisiert am 10.11.2023

Seit 2009, so hält die Stadt Buchs in einer Medienmitteilung fest, fördert sie Klimaschutzmassnahmen über den Energiefonds, der durch einen Zuschlag zur Netznutzungsgebühr des Stromtarifs gespiesen wird.

Das zugehörige Energiefondsreglement wurde 2019 überarbeitet und erfuhr 2022 letztmalig punktuelle Anpassungen. Zur langfristigen Sicherung des Fonds unterbreitete die Umwelt- und Energiekommission nun dem Stadtrat eine Totalrevision.

In Einklang mit übergeordneten Klimazielen

Dabei geht es insbesondere um die Ausweitung der Massnahmen von den bisherigen Bereichen «Effizienz» und «erneuerbare Energien» hin zu «Suffizienz» – d.h. Begrenzung oder Entsagung von Konsumoptionen – und «Anpassung an den Klimawandel», heisst es von Seiten der Stadt Buchs weiter.

Diese thematische Verbreiterung erfolgt in Einklang mit übergeordneten Klimazielen, dem Energiekonzept 2021 bis 2035, wie auch mit den Entwicklungen des Energiestadt-Labels. In der Folge wurde der Name von Fonds und Reglement dem Inhalt angepasst, und mithin erfolgt die Förderung fortan über einen Klimafonds, ein Klimafondsreglement sowie basierend auf entsprechende Ausführungsbestimmungen.

Photovoltaikanlagen nicht mehr flächendeckend gefördert

Im Bereich «Effizienz» wird nebst den bisherigen Gebäudesanierungen neu zum Beispiel die Betriebsoptimierung von Heizungen gefördert.

Im Bereich «erneuerbare Energien» wird der Schwerpunkt auf den Ersatz fossiler Heizungen gelegt. Für diese wird nebst einer Abwrackprämie auch eine Restwertentschädigung bezahlt.

Wie die Stadt Buchs in einer Medienmitteilung schreibt, wird der Zubau von Photovoltaikanlagen hingegen nicht mehr flächendeckend gefördert, da die meisten Anlagen unterdessen wirtschaftlich sind. Förderung gibt es für Winterstromproduktion (z.B. PV-Fassaden) und Kombinationen von PV-Anlagen mit Wärmepumpen, E-Ladestationen oder Dachbegrünungen.

Im neuen Bereich «Suffizienz» gibt es etwa auch Bonuszahlungen für Reduktionen von Strom- oder Wärmeverbrauch. Im ebenfalls neuen Bereich «Anpassung an den Klimawandel» werden Massnahmen zur Hitzeminderung, konkret Begrünungen und Entsiegelungen, aber auch Regenwassernutzungen gefördert.

Die Massnahmen sind neu nicht nur auf Liegenschaftsbesitzende ausgerichtet, sondern richten sich auch an Mietende. Die Stadt Buchs hält dazu fest, «dass man sich bei der Erarbeitung des Reformpakets stark an anderen kommunalen und kantonalen Förderprogrammen orientiert hat».

An Informationsveranstaltung auf Details eingehen

Das neue Klimafondsreglement wird vom 13. November bis zum 22. Dezember dem fakultativen Referendum unterstellt.

Am 8. Dezember findet um 19 Uhr in der Aula Flös eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an welcher nebst dem Klimafondsreglement auch detailliert auf die einzelnen Massnahmen des Förderprogramms eingegangen wird.