Buslinien sind in der Regel defizitär. Der Steuerzahler gibt Geld aus, damit möglichst alle Ortschaften angemessen mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen werden können. Der Kanton St. Gallen macht aber Vorgaben, wie stark defizitär eine Buslinie sein darf, damit nicht über Konsequenzen diskutiert werden muss. Hierbei wird der Kostendeckungsgrad jeder Linie berechnet.
Es gibt eine kantonale Mindestvorgabe, die je nach Linie zwischen 20 ...
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Kritische Busverbindung über die Grenze: Dank Ausnahmeregel ist der Betrieb nicht in Frage gestellt