Lärmschutz ja – aber mit Vernunft | W&O

Sennwald 05.01.2026

Lärmschutz ja – aber mit Vernunft

Mirco Keller erachtet das neue Lärmschutzreglement der Gemeinde Sennwald in seiner jetzigen Form als wenig sinnvoll.

Von Mirco Keller
aktualisiert am 05.01.2026
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Das neue Lärmschutzreglement der Gemeinde Sennwald wirft viele Fragen auf. Ein solch weitreichendes Regelwerk sollte frühzeitig und gemeinsam mit den Betroffenen diskutiert werden. Ich unterstütze ein Feuerwerksverbot grundsätzlich. Es schützt Tiere, reduziert Lärm und entlastet die Umwelt. Gerade deshalb wäre es sinnvoll gewesen, dieses Anliegen regional abzustimmen – etwa über die VSGP, die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten. Diese Plattform existiert genau dafür, um gemeinsame Lösungen zu finden.

Ob der Gemeindepräsident diesen Weg geprüft hat oder Gespräche mit den Nachbargemeinden geführt wurden, bleibt offen. Hinweise darauf fehlen. Ein koordiniertes Vorgehen wäre deutlich wirksamer und würde verhindern, dass sich der Lärm einfach über die Gemeindegrenze verlagert. Auch die Vereine trifft der Entwurf unnötig hart. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben und sollen künftig zusätzliche Bewilligungen einholen.

Für die Nutzung der Schulanlagen gilt zwar weiterhin: Trainings bis 22 Uhr sind möglich. Für Drittpersonen – insbesondere Jugendliche – sollen jedoch bereits ab 21 Uhr sogenannte «Spielwiesen» gesperrt werden. Gemeint sind offene Grünflächen wie Pausen- und Aufenthaltsbereiche, nicht Sportplätze. Besonders einschneidend ist die geplante Regelung zur Musik: Musik im Freien wäre jederzeit bewilligungspflichtig, unabhängig von der Lautstärke. Da der Entwurf keinerlei Dezibelgrenzen nennt, wären selbst leise Bluetooth‑Lautsprecher betroffen.

Während in Gemeinden wie Buchs oder Grabs die Aussenanlagen bis 22 Uhr genutzt werden dürfen und keine speziellen Einschränkungen für leise Musik bestehen, geht Sennwald deutlich weiter. Gerade Jugendliche brauchen abends Räume, in denen sie sich treffen können – zu Zeiten, die in den umliegenden Gemeinden völlig normal sind. Sennwald plant hier strengere Vorgaben als alle Nachbarn, ohne nachvollziehbare Begründung.

Ein Lärmschutzreglement kann sinnvoll sein. Aber es muss verhältnismässig, praxisnah und gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitet werden. Genau das fehlt im aktuellen Entwurf.

Mirco Keller,
Bifig 19, 9466 Sennwald