Nun hat der Eschner Gemeinderat den nächsten Schritt getätigt: Er hat dem Antrag auf einen Gestaltungsplan für das betroffene Grundstück mit Sonderbauvorschriften einstimmig zugestimmt. Einreichen kann ein solcher Antrag nur der Eigentümer, wobei er dies im vorliegenden Fall zusammen mit den Projektentwicklern (Lidl) gemacht hat.
Vorgesehen ist ein Sockelgeschoss sowie zwei darüberliegende dreigeschossige Baukörper. Im Erdgeschoss ...
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