Lieferwagenfahrer vor Gericht: Auf einen Blinker muss Verlass sein | W&O

Rheintal 29.11.2024

Lieferwagenfahrer vor Gericht: Auf einen Blinker muss Verlass sein

Trotz eingeschalteten Blinkers fuhr ein Töfffahrer geradeaus. Es kam zum Zusammenprall mit einem Lieferwagen. Dessen Lenker stand nun vor Gericht – wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 29.11.2024

Der Unfall ereignete sich vor dreieinhalb Jahren in St. Margrethen. Der Lenker des Lieferwagens beabsichtigte, bei der Grenzgarage von der Rheinstrasse nach links auf die Hauptstrasse einzubiegen. Er sah, dass sich von links ein Töfffahrer näherte. Doch an dessen Fahrzeug war der rechte Blinker eingeschaltet.

Nachdem der Lieferwagenfahrer sich überzeugt hatte, dass von rechts kein Fahrzeug kam, befuhr er die Hauptstrasse – aber der ...

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