Bereits im Januar musste sich der Mann vor dem Landgericht Vaduz verantworten. Damals ging es um die Frage, wie weit Meinungsfreiheit im Internet gehen darf – und wo sie in strafbare Diskriminierung übergeht. Nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch meldete der Rentner Berufung an. Im Zentrum standen zwei Facebook-Beiträge, die der Angeklagte im Vorjahr öffentlich geteilt hatte.
In einem Post wurde ein Foto der Sängerin Rihanna mit einem ...
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Meinungsfreiheit hat Grenzen – auch in den sozialen Medien