Mit dem Schnee kommen die Wildtiere: Ratschläge der Polizei | W&O

Region 06.11.2023

Mit dem Schnee kommen die Wildtiere: Ratschläge der Polizei

Achtung: Wildwechsel auch in tieferen Lagen. Die Polizei teilt die korrekte Fahrweise sowie das richtige Verhalten bei einem Unfall mit einem Wildtier mit.

Von W&O-Redaktion
aktualisiert am 06.11.2023

Der Herbst ist die Zeit der kürzeren Tage, des ersten Frosts und des vermehrten Wildwechsels. Auch wenn der Herbst bislang sehr warm und schön war, so kann der kommende Schneefall in der Höhe Wildtiere in tiefere Lagen treiben. Dies kann zu vermehrtem Wildwechsel führen, weshalb die Kantonspolizei St. Gallen die Öffentlichkeit um Achtsamkeit bittet und das korrekte Verhalten beim Kontakt mit Tieren und Tierunfällen erklärt.

Im Jahr 2022 gab es im Kanton St. Gallen 380 Unfälle mit Tieren, dabei handelte es sich mehrheitlich um Unfälle mit Wildtieren. Mit der richtigen Fahrweise können Verkehrsteilnehmende das Unfallrisiko vermindern. Doch auch wenn es bereits zu einem Unfall gekommen ist, müssen gewisse Punkte beachtet werden, hält die Kantonspolizei in einer Medienmitteilung fest.

Die Polizei rät, das Fahr­tempo in ländlichen Gebieten insbesondere mit angrenzenden Wäldern oder Warntafeln sowie in Wohngebieten zu reduzieren; wachsam sein und das Fahrtempo den Sichtverhältnissen anpassen; keine Ablenkungen am Steuer; Strassenränder im Auge behalten, insbesondere beim Passieren von Waldstücken, Hecken oder Getreidefeldern; sofern möglich, nahe der Strassenmitte fahren.

Verhalten bei Tieren auf oder neben der Strasse

Wird ein Tier in Strassennähe oder gar auf der Strasse gesehen, so muss das Tempo je nachdem bis zum Stillstand gedrosselt und das Licht auf Abblendlicht reduziert werden. Weiter rät die Polizei: Schalten sie zur Sicherheit den Warnblinker ein.

Verhalten bei Unfällen mit Tieren. Um dem Tier helfen zu können, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, sollte bei Tierunfällen folgender Ablauf befolgt werden: Nach einem Zusammenstoss anhalten, Warnblinker einschalten, Unfallstelle mit Pannendreieck sichern. Falls das Tier bereits geflohen ist, die Unfallstelle markieren. Polizei per Telefon 117 informieren (auch bei Haustierunfällen). Die Nummern an den Strassenlaternen können der Polizei Aufschluss über den Unfallstandort geben.

Tote Tiere sollten an den Hinterbeinen an den Strassenrand gezogen werden. Verletzten Wildtieren darf man sich nicht nähern, denn diese sind sich die Nähe von Menschen nicht gewohnt. Sie können sich umso mehr erschrecken und versuchen, verletzt zu flüchten. Betroffene sollten auf die Polizei, Wildhüter, Jäger oder Tierarzt warten und Auskunft über den Unfallhergang geben.

Ein Unfall lässt sich leider nicht immer verhindern, wer sich aber korrekt verhält, hat zumindest strafrechtlich nichts zu befürchten. Auch kann mit dem richtigen Verhalten unnötiges Tierleid vermieden werden, betont die Polizei.