Mit E-Scooter oder Velo nach der Olma heimwärts düsen? Schlechte Idee! | W&O

St.Gallen 16.10.2025

Mit E-Scooter oder Velo nach der Olma heimwärts düsen? Schlechte Idee!

Wer vor der E-Scooter- oder Velofahrt zu tief ins Glas schaut, riskiert einen Führerausweisentzug.

Von arc
aktualisiert am 16.10.2025
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Es ist kein Geheimnis: An der Olma schaut so mancher und manche zu tief ins Glas. Ins Auto setzen und nach Hause fahren? Ausgeschlossen. Den Heimweg zu Fuss bewältigen? Viel zu mühsam. Taxi? Dafür gebe ich jetzt kein Geld aus, ich will am Wochenende doch nochmals an die Olma. Auf einen E-Scooter steigen und heimwärts düsen? Gute Idee!

So oder so ähnlich funktioniert vermutlich so manches Gehirn, nachdem es das Olma-Areal nach einem feuchtfröhlichen Abend verlässt. Aber Vorsicht, denn: Wer betrunken mit dem E-Scooter fährt, wird angezeigt. Das sagt Dionys Widmer, Mediensprecher bei der Stadtpolizei, auf Rückfrage.

Wer mit mehr als 0,4 Promille unterwegs ist, bekommt Ärger

«Es ist egal, womit man nach dem Genuss von Alkohol fährt, der Maximalwert ist immer derselbe», erklärt Widmer. Heisst konkret: Wer mit mehr als 0,4 Promille unterwegs ist, bekommt Ärger mit dem Gesetz. Eine Unterscheidung gibt es dennoch. Wer betrunken Auto fährt, der übt ein Vergehen aus; wer mit einem Velo oder einem E-Scooter unterwegs ist, der begeht eine Übertretung. Vergehen sind Taten, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Übertretungen werden mit einer Busse bestraft.

Wie das kantonale Strassenverkehrsamt auf Rückfrage schreibt, kommen mehrere Massnahmen infrage, wenn man in alkoholisiertem Zustand mit einem E-Scooter oder Velo fährt. Eine Verwarnung – also eine Androhung eines Fahrverbots von Velos, langsamen E-Bikes oder E-Scootern – kann verfügt werden, wenn die Atemalkoholkonzentration zwischen 0,25 mg/l (0,5 Promille) und 0,40 mg/l (0,8 Promille) beträgt. Ein Fahrverbot von mindestens einem Monat wird hingegen ausgesprochen, wenn man einen E-Scooter oder ein Velo mit mehr als 0,8 Promille oder in fahrunfähigem Zustand unter Betäubungs- oder Arzneimitteleinfluss benutzt.

Wer vor der E-Scooter- oder Velofahrt noch tiefer ins Glas schaut, riskiert gar einen Führerausweisentzug. Und zwar dann, wenn er oder sie mit 2,5 Promille oder mehr unterwegs ist. Wie das Strassenverkehrsamt ausführt, bestehen dann ein Zweifel an der Fahreignung einer Person. Heisst: Es wird infrage gestellt, ob die Person frei von einer Sucht ist, die das sichere Führen von Motorfahrzeugen beeinträchtigt.

Besser ins Taxi oder den Bus steigen

Sobald ein Verdacht besteht, dass ein verkehrsrelevanter Alkoholmissbrauch vorliegen könnte, wird eine Untersuchung durch einen Verkehrsmediziner angeordnet. Wenn diese negativ ausfällt, also die Fachperson feststellt, dass man nicht geeignet ist, Auto zu fahren, wird der Führerausweis in der Regel zuerst vorsorglich und dann auf unbestimmte Zeit entzogen. Den Führerausweis erhält man erst dann wieder zurück, wenn man wieder als geeignet eingestuft wird, und das auch mit einem Gutachten bestätigt wird.

Auf einen E-Scooter oder ein Velo steigen und nach der Olma heimwärts düsen? Schlechte Idee. Deshalb: Besser ins Taxi steigen oder nach Hause beziehungsweise an die Bushaltestelle oder den Bahnhof spazieren respektive torkeln.