Ortsgemeinde macht Zugeständnisse, der «Flickenteppich» bleibt bestehen | W&O

25.08.2022

Ortsgemeinde macht Zugeständnisse, der «Flickenteppich» bleibt bestehen

Überraschende Kehrtwende: Die Ortsgemeinde Buchs weicht «Struktura 24» auf, die Kleinpflanzerinnen und Kleinpflanzer sind mit dem Resultat bedingt zufrieden.

Von heini.schwendener
aktualisiert am 28.02.2023
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Wohl an die 150 Leute in der Aula Flös staunen nicht schlecht, als die Ortsgemeinde Buchs an der Info-Veranstaltung bekannt gibt: 35 Kleinpflanzerinnen und -pflanzer, die im Fragebogen angekreuzt haben, dass sie an ihrem bisherigen Standort bleiben und ihrem Hobby nachgehen möchten, dürfen bleiben. Mit dem Projekt «Struktura 24» verfolgt die Ortsgemeinde Buchs das Ziel, bis ins Jahr 2024 «den Flickenteppich» der über das ganze Gemeindegebiet verstreuten Kleinpflanzerparzellen auf zwei Standorte in der Morgenweid und im Lettengiessli zusammenzufassen. Als das Projekt vorgestellt wurde, war keine Rede davon, dass jemand am bisherigen Standort bleiben könne. Dagegen hat sich heftiger Widerstand formiert (der W&O berichtete).

Der Zeithorizont für «Struktura» ist offen

Dieser Widerstand zeitigt nun insofern Erfolg, als die Ortsgemeinde ihr Projekt «Struktura 24» zumindest bezüglich des Zeithorizonts der Umsetzung aufweicht. Verwaltungsrat Werner Schwendener als Projektverantwortlicher und Verwaltungsratspräsident Heini Senn sagten am Info-Anlass mehrmals, aus «Struktura 24» werde nun eben «Struktura 26 oder 28», ja vielleicht sogar «Struktura 34». Ziel der Ortsgemeinde sei aber noch immer, den «Flickenteppich» zu bereinigen, bis wann bleibe aber vorderhand offen.
 Kleinpflanzerparzellen im Norden von Buchs.
Kleinpflanzerparzellen im Norden von Buchs.
Wer allerdings weiterhin seine bisherige Parzelle bewirtschaften will, wurde am Infoabend mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Ortsgemeinde die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen kontrollieren werde (vgl. Kasten).

35 Kleinpflanzerinnen und Kleinpflanzer können aufatmen

Die 35 wehrhaften Kleinpflanzerinnen und Kleinpflanzer, die sich auf  keinen Deal mit der Ortsgemeinde (Beiträge für den Umzug, eine neue Hütte oder den Rückbau der Parzellen) eingelassen haben, sondern auf ihren bisherigen Standort gepocht haben, konnten somit aufatmen. Andere beschwerten sich lautstark, dass die Ortsgemeinde sozusagen während des Spiels die Spielregeln abgeändert habe. Sie hätten auf dem Fragebogen angekreuzt, dass sie zügeln, jetzt, da man offenbar doch bleiben könne, wollten sie dies natürlich auch. Die Ortsgemeinde zeigte sich gesprächsbereit. So werden letztlich wohl noch mehr als 35 verstreut liegende Kleinpflanzerparzellen bestehen bleiben.

Morgenweid: 47 Parzellen, Lettengiessli: 37 Parzellen

Zurück zum Fragebogen: 22 Leute verzichteten auf eine Ersatzparzelle und werden ihre Felder bis spätestens Ende 2023 räumen. Im Standort Süd (Morgenweid) wird die Ortsgemeinde 47 Parzellen, im Standort Nord (Lettengiessli) 37 Parzellen zuweisen. Sie haben Normgrössen von 180, 300 oder 600 Quadratmetern. Grünflächen mit Bäumen, ein WC-Häuschen, ein Brunnen und ein Abholplatz für Grüncontainer gehören zur Grundausstattung der beiden Standorte im Norden und Süden.
 Im November könnten die Feldhütten der Kleinpflanzerinnen und Kleinpflanzer gezügelt werden.
Im November könnten die Feldhütten der Kleinpflanzerinnen und Kleinpflanzer gezügelt werden.
Die Ortsgemeinde ist überzeugt, damit in der Morgenweid und im Lettengiessli schöne Begegnungsräume zu schaffen, die auch ökologisch wertvoll sind. Die neuen Parzellen werden bis Oktober bereitgestellt, mit Grünstreifen und Markierungen. Ab November sind sie bezugsbereit, dann kann auch bereits mit dem Zügeln der Feldhütten begonnen werden.

Emotionales Thema wurde sachlich diskutiert

Die lange Diskussion am Info-Abend verlief trotz der Emo­tionalität des Themas sachlich. Verschiedene Votanten äusserten noch einmal ihre Enttäuschung über das Projekt, das letztlich zu einer monotonen Landschaft und zum Verlust der kleinräumigen Strukturen führe, die für die Biodiversität so wichtig seien. Der Ortsgemeinde wurde das Angebot gemacht, darüber weitere Gespräche zu führen. Heini Senn schlug die Tür diesbezüglich nicht zu, betonte aber mit Nachdruck, «Struktura» sei wichtig und bleibe ein Ziel des Verwaltungsrates. Er verwies darauf, dass die Ortsgemeinde auch gegenüber den Bauern, die auf  bestes Ackerland angewiesen seien, verantwortlich sei. Nutzungsbestimmungen sind einzuhalten Für bestehende Kleinpflanzerparzellen, die nicht aufgegeben bzw. an die beiden neuen Standorte (Morgenweid oder Lettengiessli) umziehen, gelten Nutzungsbestimmungen, deren Einhaltung die Ortsgemeinde Buchs überprüfen werde, wurde am Informationsabend betont. Diese Kleinpflanzerinnen und Kleinpflanzer müssen ihre Parzellen persönlich bewirtschaften, deren Weitergabe ist ausgeschlossen. Vertragsanpassungen sind nicht mehr möglich und es besteht auch kein Anspruch auf Entschädigung, wenn dereinst die Hütten abgebrochen oder doch noch gezügelt werden. Ausserdem dürfen fortan maximal 150 Quadratmeter für Infrastruktur (Feldhütte, Parkplatz, Rasenfläche) zur Verfügung stehen. Gemüseanbau ist nur für den Eigenbedarf erlaubt, es gibt keine Grasflächen mehr und keine Bewirtschaftung durch Dritte. Pachten können die Parzellen nur Leute, die in Buchs wohnen. (she)