Es kann Monate oder noch länger dauern, bis eine Person mit ausländischer Ausbildung im Schweizer Gesundheitswesen arbeiten darf. Denn die Bildungsabschlüsse oder Weiterbildungstitel müssen von der eidgenössischen Medizinalberufekommission (Mebeko) oder vom Roten Kreuz als gleichwertig mit einer Schweizer Ausbildung anerkannt werden. Damit betroffene Personen schneller ihren Beruf ausüben können, hat das St.Galler Gesundheitsdepartement Anfang ...
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Physios aus dem Ausland erhalten schneller eine Bewilligung: Kanton St.Gallen führt neue Regelung ein