Bund und Kanton verlangen eine haushälterische Bodennutzung und eine stärkere Siedlungsentwicklung nach innen. Deshalb hat die Gemeinde Wartau ihre Nutzungsplanung überarbeitet und die Grundlagen für die räumliche Entwicklung aktualisiert. Zur Revision gehören insbesondere der Zonenplan und das Baureglement. Die neuen Instrumente schaffen klare Vorgaben, wo und wie gebaut werden darf. Sie bilden die Basis für die Planungen und Bewilligungen in den kommenden Jahren. Das geht aus einer Medienmitteilung der Gemeinde hervor.
Die Bevölkerung hat mitgewirkt
Die Überarbeitung der Pläne und Reglemente unter Miteinbezug der Bevölkerung dauerte mehrere Jahre. Zuerst wurden die Unterlagen beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht und aufgrund der Rückmeldungen der verschiedenen Fachstellen bereinigt. In der anschliessenden Mitwirkung sowie an den verschiedenen öffentlichen Informationsveranstaltungen gingen diverse Rückmeldungen aus der Bevölkerung ein. Die Eingaben wurden ausgewertet und führten zu punktuellen Anpassungen.
Im Hinblick auf die öffentliche Auflage erfolgten zudem verschiedene Abklärungen zu den vorgesehenen Arbeitsgebietserweiterungen. Auch der Gemeindestrassenplan wurde überarbeitet. Dabei wurden unter anderem Unstimmigkeiten in der bisherigen Strassenklassierung geprüft und korrigiert. Die Arbeiten wurden mit Blick auf die Ortsplanungsrevision koordiniert. Nun liegen zukunftsgerichtete Planungsinstrumente vor, die öffentlich aufgelegt werden können.
Die öffentliche Auflage der Nutzungsplanung und des Gemeindestrassenplans findet vom 2. Februar bis 3. März 2026 statt. Die Unterlagen (Baureglement, Zonenplan, Teilrevision Schutzverordnung, Waldfeststellungspläne, Rodungsgesuch Fährhütte Nord, die Gemeindestrassenpläne sowie die Fuss-, Wander- und Radwegpläne) können während der Öffnungszeiten im Rathaus, Azmoos, 2. OG, Korridor, eingesehen werden. Zusätzlich stellt die Gemeinde die Dokumente auf ihrer Webseite zur Verfügung.
Nach der Auflage folgt das fakultative Referendum
Während der Auflagefrist kann gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz Einsprache erhoben werden. Nach Abschluss des Auflageverfahrens und allfälligen Einsprachebehandlungen werden die Planungsinstrumente zuerst dem fakultativen Referendum unterstellt und anschliessend dem Kanton zur Genehmigung übermittelt, heisst es in der Mitteilung weiter.
Räumliche Entwicklung: Neue Basis mit klaren Vorgaben schaffen