Gemäss einer Medienmitteilung führte die Stadtpolizei Chur am Freitagabend auf der Umfahrung Süd eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Dabei wurde ein Personenwagen mit einer Geschwindigkeit von 164 km/h gemessen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt an dieser Örtlichkeit 80 km/h.
Nach Abzug der Sicherheitsmarge überschritt der Lenker die Höchstgeschwindigkeit um 79 km/h, womit der Rasertatbestand erfüllt ist. Dem Lenker wurde der Führerausweis direkt abgenommen. Er wird bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht.
Raser mit 164 km/h gemessen – erlaubt gewesen wären 80