Replik auf Thomas Gusset | W&O

Sevelen vor 13 Stunden

Replik auf Thomas Gusset

Leserbriefschreiber Andreas Giger will mehr Daten zur Windkraft in Sevelen.

Von Andreas Giger
aktualisiert vor 13 Stunden

«Verantwortung und lokale Ressourcen», Ausgabe vom 12. März

Bundesrat Rösti erklärte im Abstimmungskampf zum Mantelerlass (Vorlage für eine sichere Stromversorgung): «Wenn eine Gemeinde kein Windrad will, dann kriegt sie auch keines.» Viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben dieses Versprechen ernst genommen.

Wie sieht das heute aus? Bei Windkraftprojekten im Kanton St. Gallen entscheidet nicht die Gemeinde, sondern die kantonale Regierung im Rahmen des Sondernutzungsplanverfahrens, das vom AREG geführt wird. Gemeinden können sich äussern, haben aber kein Vetorecht.

Deshalb ist es wichtig, dass die Gemeinde die erhobenen Windmessdaten bald möglichst vollständig veröffentlicht. An der Informationsveranstaltung vom 4. Dezember2025 wurden lediglich die langjährige mittlere Windgeschwindigkeit auf 132 Meter Höhe von 4,72 Metern pro Sekunde sowie eine Schätzung des Nettoertrags von drei Windrädern Typ Vestas V162 auf 132 m von 23,7 Gigawattstunden (GWh) präsentiert.

Diese geschätzte Zahl liegt auffällig knapp über der Schwelle von 20 GWh, ab der ein Projekt die Einstufung von «nationalem Interesse» erhält – mit der Folge, dass Schutzinteressen zurückgestuft werden dürfen. Erst mit den realen Messdaten lässt sich beurteilen, ob diese Schätzung korrekt ist oder ob sie korrigiert werden muss.

Aufhorchen liess jedoch folgende Aussage aus dem Leserbrief: «Die Ergebnisse der Messungen haben gezeigt, dass auf Seveler Gemeindegebiet drei Windräder wirtschaftlich betrieben werden könnten». Der Öffentlichkeit liegen bisher keine Messresultate vor, die eine solche Aussage belegen können. Zudem teilte ein Verantwortlicher des beauftragten Planungsbüros einem Anwohner am 9. März 2026 schriftlich mit, dass das Wind- und Ertragsgutachten erst Mitte März 2026 fertiggestellt sein wird. Wie kann also bereits von «durch Ergebnisse belegter Wirtschaftlichkeit» gesprochen werden?

Auch die erwähnte Standortwahl wirft Fragen auf. Im ausgewählten Gebiet gelten Sicherheitsabstände zur Nationalstrasse (1. Klasse / Autobahn) und zur 220-Kilovolt-Übertragungsleitung der Swissgrid (1. Netzebene). Können diese Sicherheitsabstände an den vorgestellten möglichen Standorten eingehalten werden? Wären solche Fragen nicht schon früher zu stellen, ehe von der öffentlichen Hand finanzierte Windmessungen durchgeführt werden?

Wer Verantwortung gegenüber kommenden Generationen einfordert, sollte die Verantwortung gegenüber der heutigen Bevölkerung auch wahrnehmen: durch Transparenz, bevor weitere Steuergelder ausgegeben werden, nachvollziehbare Daten (Rohdaten), die unabhängig überprüft werden können, und eine ehrliche Darstellung der Einschränkungen und Risiken. Erst wenn die Messwerte offenliegen und das Gutachten vollständig ist, kann die Bevölkerung eine fundierte Entscheidung treffen.

Windenergieprojekte können sinnvoll sein – aber nur auf Basis von korrekten, offengelegten Daten. Es bleibt zu hoffen, dass in Sevelen dies gelebt und der Bevölkerung klarer Wein eingeschenkt wird.

Andreas Giger, Auhof, 9475 Sevelen