«Salzkorn» war nicht akzeptabel | W&O

Werdenberg vor 12 Stunden

«Salzkorn» war nicht akzeptabel

Josef Dudli kritisiert das «Salzkorn» aus der Ausgabe vom 30. März scharf. Der Autor berufe sich bei der Individualbesteuerung nicht auf Fakten.

Von Josef Dudli
aktualisiert vor 12 Stunden

Im «Salzkorn» vom 30. März wird faktenwidrig behauptet, die Mitte-Partei verlange, dass nochmals über die bereits abgestimmte Vorlage zur Individualbesteuerung abgestimmt werden solle. Und dann sinkt das Niveau deutlich durch weitere intelligente Ratschläge an die Mitte-Partei, für folgende weitere Gruppen noch steuerliche Vorteile herauszuholen: katholische Ehepaare, Menschen die individuell beichten, Konkubinatspaare mit Kind und Hund oder Kanarienvogel, wobei für Letzteres nur der halbe Abzug gelten solle. Ein Kommentar zu diesem Blödsinn ist überflüssig.

Das Problem ist, dass dieser Verfasser nicht irgendein Schabernack treibender Praktikant ist, sondern dem Kürzel J.A. nach möglicherweise der stellvertretende Chefredaktor des Tagblatts. Auch dazu ist ein Kommentar überflüssig. Zu den Fakten: Die Volksinitiative der Mitte-Partei zur Abschaffung der Heiratsstrafe wurde vor zwei Jahren (!) eingereicht. Der Bund ist verpflichtet, Volksinitiativen dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Punkt. Das ist Demokratie und hat mit Zwängerei nichts zu tun.

Sagt das Volk Nein, so wird das kürzlich angenommene Individualbesteuerungsgesetz durch die Kantone umgesetzt. Sagt das Volk Ja, so können sich die 26 Kantone die jahrelange, aufwändige Arbeit sparen, diesen Bundeszwang umzusetzen, und nur der Bund muss nochmals über die Bücher.

Für diejenigen, die das für eine Zwängerei halten, ein Beispiel: Wir haben gerade wieder einmal über die SRG-Gebühren abgestimmt und dies abgelehnt. In den letzten Jahren gab es bereits Volksabstimmungen dazu. Nehmen wir an, es wäre beim Bund noch eine weitere vor zwei Jahren eingereichte Volksinitiative über SRG-Gebühren hängig, so wäre es ebenfalls eine demokratische Selbstverständlichkeit, dass auch über diese neue Initiative halt wieder abgestimmt wird, ob uns das passt oder nicht.

Initiantinnen und Initianten haben das Recht, aber nicht die Pflicht, eine Initiative auch freiwillig zurückzuziehen. Sie tun das in aller Regel dann, wenn der Gesetzgeber dem Anliegen einer Initiative durch eine Gesetzesänderung bereits mehr oder weniger Rechnung trägt, was mit dieser Individualbesteuerung sicher nicht der Fall ist.

Ich achte das Recht einer Zeitungsredaktion auf einen politischen Positionsbezug. Die Verballhornung und das Lächerlichmachen einer anderen Meinung – welche im Tagblatt-Einzugsgebiet immerhin eine klare Mehrheit erhielt – ist jedoch nicht akzeptabel.

Josef Dudli, Bogenstrasse 3, 9470 Werdenberg