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Ein Ostschweizer Fitnessbetreiber klagte gegen den Internetgiganten Google, weil er schlechte Rezensionen aus dem Netz gelöscht haben will. Nun hat das St.Galler Handelsgericht entschieden: Google muss der Forderung des KMU nicht nachkommen.
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Schlechte Google-Rezensionen bleiben im Netz: Handelsgericht schmettert Forderungen von Fitnessunternehmer ab