Beim Amoklauf in Aarau starb jüngst eine 22-jährige Frau. Ein 43-Jähriger aus dem Kanton Jura hatte ziellos an einer Rave-Party Schüsse abgefeuert. Die Tatwaffe: Ein sowjetisches Sturmgewehr, besser bekannt als Kalaschnikow AK-74.
Dieses 1974 eingeführte Sturmgewehr ist in der Schweiz seit der Revision des Waffengesetzes 2019 verboten. Das Schweizer Waffengesetz wurde damals primär revidiert, um die geänderte EU-Waffenrichtlinie als ...
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«Schockiert mich»: So viele Ausnahmebewilligungen für verbotene Waffen erteilt die Ostschweiz