Schwarzarbeit und Lohnunterschreitungen: Kontrollen in Nagelstudios und Barbershops | W&O

St.Gallen vor 5 Stunden

Schwarzarbeit und Lohnunterschreitungen: Kontrollen in Nagelstudios und Barbershops

Im Jahr 2024 hat der Kanton St.Gallen über 1000 Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen durchgeführt – mit wenigen Beanstandungen. Nur in 39 Betrieben wurden gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Verstösse festgestellt. Damit hat der Kanton das Kontrollziel des Bundes erreicht.

Von ddm
aktualisiert vor 5 Stunden
Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 9 Franken im Monat oder 96 Franken im Jahr.

Der Kanton St.Gallen hat im Jahr 2024 über 1000 Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen vorgenommen. Dies geht aus dem Jahresbericht 2024 des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hervor, der heute veröffentlicht wurde. Im Kanton St.Gallen wurden nur wenige Lohnunterschreitungen festgestellt, teilt das Volkswirtschaftsdepartement mit.

Die flankierenden Massnahmen sollen sicherstellen, dass schweizerische und ausländische Angestellte, die von ihrem Arbeitgeber in die Schweiz geschickt wurden, wirkungsvoll vor einer Unterschreitung der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen geschützt werden. Das sei ein Risiko der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU/Efta, heisst es im Communiqué.

In Bereichen ohne allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge kontrolliert das Amt für Wirtschaft und Arbeit im Auftrag der Tripartiten Kommission St.Gallen, ob die Vorschriften eingehalten werden. Wie die Massnahmen insbesondere um den Lohnschutz der Bilateralen III ausgestaltet sein sollen, werde derzeit auf politischer Ebene intensiv diskutiert.

Leistungsziel des Bundes erreicht

Das St.Galler Amt für Wirtschaft und Arbeit hat 2024 total 682 entsandte Arbeitnehmende, 151 selbständig Erwerbende sowie 547 Schweizer Betriebe überprüft. In 39 Betrieben wurde gemäss Mitteilung eine Lohnunterschreitung festgestellt und interveniert. Damit sei das «vom Bund geforderte ambitionierte Leistungsziel» klar erreicht worden. Die Grundlagen für die Kontrollen bilden in erster Linie die über 40’000 Meldungen für Stellenantritte unter 90 Tagen für Personen aus dem EU/Efta-Raum.

Auch schweizweit wurde das Kontrollziel erreicht. Gegenüber dem Vorjahr ging das Kontrollvolumen im Bereich mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen zurück, während es in den Branchen ohne allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge leicht zunahm.

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit führt zudem jährlich sogenannte Fokusbranchenkontrollen durch. Im Jahr 2024 wurden die Branchen «Detailhandel Einrichtungs- und Haushaltsartikel», «Ingenieurbüros», «Kosmetikinstitute/Nagelstudios» und «Detailhandel Floristik/Blumen» von der Tripartiten Kommission zu Fokusbranchen bestimmt.

Ferner wurde eine Branchenkontrolle bei Allgemeinmedizinern für die Berufsgruppe der Medizinischen Praxisassistenz umgesetzt. In keiner dieser Branchen wurden im Kanton St.Gallen systematisch tiefe Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen festgestellt. Bei den Nagelstudios wird ein Erlass eines Normalarbeitsvertrags auf Bundesebene geprüft.

Mehr Schwarzarbeitskontrollen

Die beiden Schwarzarbeitsinspektoren des Amts für Wirtschaft und Arbeit haben 2024 insgesamt 724 Betriebe und über 1400 Personen sowohl auf Hinweis als auch bei Spontankontrollen überprüft, heisst es weiter. Das entspreche einer Zunahme von über 55 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das sei einer verbesserten Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden sowie Schwerpunktkontrollen beispielsweise in Barbershops und Nagelstudios sowie an verschiedenen Märkten und Messeveranstaltungen auf dem Kantonsgebiet zu verdanken.