Wie es in einer Mitteilung der Kantonspolizei St.Gallen heisst, fuhr ein 55-jähriger Mann kurz vor 17 Uhr mit seinem Auto auf der Zinggenstrasse in Richtung Bahnhofstrasse. Kurz vor der Verzweigung blieb ein sehbeeinträchtigter, 40-jähriger Mann mit seinem Blindenhund stehen und hob seinen weissen Stock. Anschliessend überquerte er mit seinem Hund die Strasse, wobei beide vom Auto erfasst wurden. Durch den Unfall zog sich der Fussgänger eher leichte Verletzungen zu. Der Rettungsdienst brachte ihn ins Spital. Der Blindenhund wurde von der Familie des Fussgängers im Anschluss selbstständig zur Kontrolle zu einem Tierarzt gebracht, er blieb unverletzt. Am Auto entstand Sachschaden in der Höhe von mehreren tausend Franken.
Die Polizei weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass Verkehrsteilnehmende anhalten und den Vortritt gewähren müssen, wenn eine seheingeschränkte oder blinde Person am Strassenrand stehen bleibt und den weissen Stock hochhält. Dies sei in der Verkehrsregelnverordnung so festgehalten. Besonders wichtig ist dabei gemäss Polizei: Nicht zu weit entfernt und immer vollständig anhalten. Denn sehbeeinträchtigte oder blinde Personen werden erst die Strasse überqueren, wenn sich nahe Motorgeräusche (Verbrenner oder Summen eines elektrischen Fahrzeugs) nicht mehr bewegen. Den Motor also nicht ausschalten und nicht hupen. Einfach ein paar Sekunden Geduld für seheingeschränkte oder blinde Personen aufbringen.
Sehbeeinträchtigter Fussgänger mit Blindenhund von Auto erfasst