Nach der Veröffentlichung des Missbrauchsberichts zur römisch-katholischen Kirche im September 2023 sind bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen fünf Strafanzeigen eingegangen. Mehr als ein Jahr später ist klar: Alle Verfahren wurden eingestellt oder nicht anhand genommen. Das gab die Staatsanwaltschaft in einer Medienmitteilung am Mittwoch bekannt.
Auslöser war der Schlussbericht des Historischen Seminars der Universität Zürich. Dieser Bericht untersuchte die Geschichte sexuellen Missbrauchs im Umfeld der katholischen Kirche. In der Folge reichten die Bistümer St.Gallen und Chur vier Anzeigen ein. Eine weitere Anzeige ging von einer Privatperson ein und richtete sich gegen einen ausländischen Priester.
Insgesamt befasste sich die Staatsanwaltschaft seit September 2023 mit fünf Priestern als Beschuldigten und mit zehn mutmasslich geschädigten Personen mit Bezug zum Kanton St.Gallen, so die Staatsanwaltschaft weiter.
Vier der beschuldigten Priester standen als Mitarbeitende öffentlich-rechtlich anerkannter Kirchgemeinden im Dienst. Laut Staatsanwaltschaft musste in diesen Fällen zunächst die Anklagekammer des Kantons St.Gallen entscheiden, ob überhaupt ein Strafverfahren eröffnet werden darf. Dieses sogenannte Ermächtigungsverfahren soll Behördenmitarbeitende vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützen.
Die zentrale Hürde: das Ermächtigungsverfahren
Die Anklagekammer prüfte die Verdachtslage in allen Fällen. In zwei Fällen lehnte sie es ab, ein entsprechendes Verfahren zuzulassen. In einem Fall hatte der beschuldigte Priester die ihm vorgeworfenen Taten nicht in seiner Funktion als Mitarbeiter einer öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaft begangen. Die Staatsanwaltschaft prüfte den Sachverhalt daraufhin selbst, nahm das Verfahren wegen sexueller Handlungen mit Kindern und Inzests jedoch nicht anhand, da die Delikte bereits verjährt waren.
Im zweiten Fall verweigerte die Anklagekammer die Ermächtigung, weil der beschuldigte Priester krankheitsbedingt dauerhaft verhandlungsunfähig war. Eine Strafverfolgung wegen sexueller Handlungen mit Kindern, wegen Missbrauchs einer urteils- oder widerstandsunfähigen Person sowie wegen Vergewaltigung war damit ausgeschlossen. Das Verfahren endete, eine Ermächtigung wurde nicht erteilt. Der Beschuldigte ist inzwischen verstorben, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Das Verfahren gegen den ausländischen Priester wegen sexueller Nötigung übernahm die Staatsanwaltschaft Augsburg in Deutschland. Auch dieses Verfahren wurde inzwischen eingestellt.
Vier Fälle stellten die Staatsanwaltschaft vor Probleme
Darüber hinaus beurteilte die Staatsanwaltschaft zehn gemeldete Sachverhalte. In vier Fällen verfügte sie eine Nichtanhandnahme wegen sexueller Handlungen mit Kindern, da die Verjährung bereits aus den Akten ersichtlich war. In vier weiteren Fällen war die Verjährung noch nicht eingetreten. Die Ermittlungen erwiesen sich hier gemäss Staatsanwaltschaft als besonders «zeitintensiv und komplex».
Die beschuldigten Priester bestritten die Vorwürfe. Gleichzeitig liessen sich die Aussagen der mutmasslich Geschädigten, die zum Tatzeitpunkt Kinder gewesen waren, nicht genug präzisieren. Teilweise fehlten Erinnerungen an strafrechtlich relevante Ereignisse oder eine klare zeitliche Einordnung, so die Staatsanwaltschaft weiter. Sie ergänzt:
Andere Geschädigte signalisierten Desinteresse an einer erneuten Konfrontation mit dem Thema, das sie für sich als längst abgeschlossen erachten.
Am Ende liess sich in keinem der untersuchten Fälle die Verdachtslage so weit erhärten, dass eine Anklage möglich gewesen wäre. Die Staatsanwaltschaft stellte deshalb alle Verfahren ein oder nahm sie nicht anhand.
Sexueller Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche: Alle Verfahren eingestellt